Fiskus hat Ferienhäuser im Visier

Zwischen den EU-Staaten findet ein reger Datenaustausch statt

Berlin -  Deutsche, die im europäischen Ausland ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung ihr Eigen nennen, müssen mit verstärkten Nachforschungen des Finanzamtes rechnen. Wir haben etwa mit Spanien einen Datenaustausch, und wenn sich verwertbare Hinweise ergeben, informieren wir die örtlichen Finanzämter, sagt Frank Ebermann. Er ist Leiter der Abteilung Steuern beim Bundesamt für Finanzen.

Inzwischen besitzen mehr als 850 000 Deutsche Immobilien in anderen europäischen Ländern. Lieblingsplätze der Deutschen sind die Balearen und das spanische Festland. Deshalb haben sich die Fahnder des Bundesamtes von ihren spanischen Kollegen erste Angaben über die dort etwa 430 000 Immobilienbesitzer geben lassen. Ebermanns Kollege Wolfgang Cremer: Die zuständigen Behörden tauschen auf der Rechtsgrundlage von Doppelbesteuerungsabkommen, Rechtshilfeabkommen, dem EG-Amtshilfegesetz und der EG-Amtshilferichtlinie Informationen über Steuerpflichtige und deren Einkünfte aus. Der Informationsaustausch erstreckt sich auf alle Einkunftsarten.

Insbesondere geht es um Mieteinnahmen, die mit der Immobilien untersüdlicher Sonne erwirtschaftet werden. Hintergrund: Ein Steuerpflichtiger muss in Deutschland seine Einkünfte aus der ganzen Welt erklären. Ob und in welchem Umfang sie in Deutschland der Steuerpflicht unterliegen, regelt sich nach dem Einkommensteuergesetz in Verbindung mit den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Einkünfte sind nach vielen Doppelbesteuerungsabkommen zwar in Deutschland von der Besteuerung freigestellt, sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.

Speziell das Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien enthält eine andere Regelung. Nach diesem Doppelbesteuerungsabkommen dürfen aus Spanien stammende Mieteinnahmen in Deutschland besteuert werden, allerdings unter Anrechnung der darauf lastenden spanischen Steuer. Ähnlich sind die Regelungen für Malta oder die Schweiz.

Darüber hinaus interessiert die Steuerfahnder, ob die Besitzer ihr Anwesen mit Schwarzgeld finanziert haben. Nähere Angaben über den Umfang der bilateral ausgetauschten Informationen und deren Aufschlüsselung auf einzelne Einkunftsarten können nicht gemacht werden, gibt sich Cremer zu diesem Thema zugeknöpft. Auf dem Kieker haben die Beamten des Bundesamtes aber auch die zirka 120 000 Bundesbürger, die in Italien oder Frankreich Ferienwohnungen, Altersruhesitze oder andere Immobilien besitzen, und auch die etwa 80 000 Immobilienbesitzer auf den Kanarischen Inseln müssen mit Fragen und Nachforschungen rechnen. Cremer: Zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der EU findet ein reger Informationsaustausch statt.

 

Artikel erschienen am 28. Juni 2003 in „Die Welt“, im Internet unter http://www.welt.de

 

 

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