Billigkeitserlass bei Betriebsveräußerungen in den Jahren 1999 und 2000

Bei Betriebsveräußerungen in der Zeit bis einschließlich 1998 und ab dem Jahr 2001 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung mit dem halben Steuersatz zu gewähren. Für Betriebsveräußerungen in den Jahren 1999 und 2000 gilt dies nicht. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Beschlüssen diese Handhabung gebilligt und eine Willkür des Gesetzgebers verneint. Die Einführung der Fünftelregelung sei vom gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt. Die Wiedereinführung des ermäßigten Steuersatzes ab dem Jahr 2001 stehe als Ausgleich für Personenunternehmen in direktem Zusammenhang mit dem Übergang in das Halbeinkünfteverfahren.

Die in den Jahren 1999 und 2000 anfallende Mehrsteuer sei jedoch wegen persönlicher Billigkeit zu erlassen, wenn der Wegfall des ermäßigten Steuersatzes die Altersversorgung des Unternehmers gravierend gefährdet.

 

 

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