Das Bundesfinanzministerium empfiehlt Verheirateten die Überprüfung ihrer Steuerklassen

Zum 1. Januar 2004 treten die Steuersenkungen der 2. Stufe der Steuerreform für die Bürgerinnen und Bürger in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern daher die Überprüfung ihrer Steuerklassen. Durch die Senkung des Steuertarifs kann eine neue Steuerklassenkombination der Ehepartner günstiger sein, als die bisherige.

Sollte der Bundesrat außerdem dem Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform auf 2004 zustimmen, wird die Steuerentlastung noch deutlicher ausfallen.

Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, sollten nach Erhalt ihrer Lohnsteuerkarten 2004 darauf achten, ob die bisherigen von der Gemeinde eingetragenen Steuerklassen noch zutreffen. Arbeitnehmer-Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen. Für eine etwaige Änderung der Steuerklasseneintragung ist die Gemeinde zuständig, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Zur Erleichterung der Steuerklassenwahl haben die Finanzbehörden Tabellen ausgearbeitet. Aus ihnen können die Ehegatten nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen.

Weitere Informationen und Download: Technische Hinweise und Tabellen zur Wahl der Steuerklasse

 

 

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© Dr. Karin Richter
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