EStG: Werbungskostenabzug für den häuslichen PC

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat am 19. 02. 2004 entschieden, dass bei privat angeschafften PC`s, die auch beruflich genutzt werden, der berufliche Anteil der gesamten PC-Nutzung geschätzt und in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Liegt die private Nutzung nachweislich unter 10 %, können die gesamten Kosten geltend gemacht werden. Andernfalls sollen 50 % der Kosten abzugsfähig sein, wenn eine nicht unerhebliche berufliche Nutzung darstellbar ist.

Sog. Peripheriegeräte (Monitor, Drucker, Scanner etc.) sind nach Auffassung des BFH keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn sie nicht ohne den PC nutzbar sind. Ihre Anschaffungskosten sind dann nicht sofort abzugsfähig, sondern müssen über den Nutzungszeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.

 

 

Zurück an den Anfang des Dokuments
Zurück auf die Newsseite
Zurück auf die Startseite

© Dr. Karin Richter
Für den Inhalt von Angeboten, zu denen eine Verbindung per Link möglich ist, und die nicht von
Dr. Karin Richter stammen, wird keine Verantwortlichkeit und Haftung übernommen.