Gute Nachrichten für Alleinerziehende

Der Haushaltsfreibetrag wurde seit 2004 durch einen Entlastungsbetrag ersetzt. Der Entlastungsbe-trag soll aber nur echte Alleinerziehende begünstigen. Hier hat der Gesetzgeber jetzt mehr Klarheit geschaffen, indem er den § 24b EStG komplett neu formulierte. Rückwirkend ab 1.1.2004 steht Ihnen die Steuervergünstigung jetzt auch zu, wenn neben Ihnen und dem begünstigten Kind auch noch fol-gende Personen in Ihrem Haushalt leben:

Wann eine Person in diesem Sinne pflegebedürftig ist, soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeri-ums noch klären.

Ebenfalls neu ist,

Tipp:

Lassen Sie sich vom Finanzamt umgehend die Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte eintragen, wenn Sie jetzt doch vom Entlastungsbetrag profitieren. Denken Sie auch daran, bis zum 19.9.2004 der Gemeinde schriftlich zu bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen. Nur dann bekommen Sie automatisch die Steuerklasse II für das Jahr 2005 bescheinigt.

 

 

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© Dr. Karin Richter
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