Finanzierung mit Ansprüchen aus Lebensversicherungen

Die Finanzierung von Wirtschaftsgütern, häufig Immobilien, unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen zur Sicherung oder Tilgung von Darlehen ist nur eingeschränkt möglich, wenn dadurch nicht die steuerlichen Vorteile wie der Sonderausgabenabzug und die Steuerfreiheit der Zinsen verloren gehen sollen. Insbesondere dürfen mit dem Darlehen grundsätzlich nur Herstellungs- oder Anschaffungskosten finanziert werden.

Oft kommt es z. B. aufgrund von Mängeln des angeschafften Gegenstands zu nachträglichen Minderungen dieser Kosten. Damit die Verwendung der Lebensversicherung dann nicht "steuerschädlich" wird, fordert die Finanzverwaltung, dass Darlehen und eingesetzte Lebensversicherungsansprüche innerhalb von drei Monaten angepasst werden.

Diese Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 29.01.2004 (15 K 6640/01 F) verworfen. Betroffene sollten daher gegen negative Bescheide der Finanzämter Einspruch einlegen. Die Entscheidung des Finanzgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt hat.

 

 

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