Trike ist ein Kraftwagen, kein Kraftrad

Man sieht sie immer häufiger, diese dreirädrigen Spaßfahrzeuge. Sie haben auch den Bundesfinanzhof beschäftigt. Mit Urteil vom 22. Juni 2004 entschied er, dass sie Kraftwagen und keine Krafträder seien. Folge: sie unterliegen einer höheren Kraftfahrzeugsteuer.

 

 

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© Dr. Karin Richter
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