Man sieht sie immer häufiger, diese dreirädrigen Spaßfahrzeuge. Sie haben auch den Bundesfinanzhof beschäftigt. Mit Urteil vom 22. Juni 2004 entschied er, dass sie Kraftwagen und keine Krafträder seien. Folge: sie unterliegen einer höheren Kraftfahrzeugsteuer.
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© Dr. Karin Richter
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