Kleine Bauunternehmer: Keine Steuerschuldumkehr bei der Umsatzsteuer

Seit dem 01.04.2004 gilt für Bauunternehmer, Subunternehmer und Bauhandwerker die umgekehrte Steuerschuldnerschaft: Wenn sie Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, empfangen, dürfen sie die Umsatzsteuer nicht mehr an den leistenden Unternehmer zahlen. Statt dessen müssen Bauunternehmer die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt überweisen. Der Leistungserbringer muss also keine Umsatzsteuer mehr abführen und darf sie daher auch nicht mehr in seiner Rechnung an den Auftraggeber ausweisen (§ 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG).

Die Steuerschuldumkehr bei der Umsatzsteuer gilt nur für Unternehmen der Baubranche, also für Unternehmen, die selbst Bauleistungen erbringen. Sie tritt auch dann ein, wenn solche Unternehmen Bauleistungen für ihren privaten Bereich beziehen (§ 13b Abs. 2 UStG).

Fraglich war bislang, ob der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer auch dann schuldet, wenn der Leistungserbringer ein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist und er deshalb ohnehin in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf und abführen muss.

Ab 1.1.2005 gilt aufgrund des EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes: Ist der leistende Unternehmer ein Kleinunternehmer, gilt für den Leistungsempfänger die Steuerschuldumkehr nicht. Dieser muss also keine Umsatzsteuer abführen (§ 13b Abs. 2 Satz 4 UStG 2005).

Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger könnte in diesen Fällen zu einer nicht gewollten Mehrbelastung beim Leistungsempfänger führen, z. B. wenn dieser selbst ein Kleinunternehmer ist.

Etwas anderes aber gilt, wenn der Leistungsempfänger Kleinunternehmer ist und selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (z. B. Bauhandwerker): In diesem Fall gilt die Steuerschuldumkehr auch für ihn. Er muss also Umsatzsteuer für die bezogenen Lieferungen und Leistungen abführen, und zwar auch dann, wenn diese für seinen Privatbereich anfallen (§ 13b Abs. 5 UStG).

 

 

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