E-Mails mitlesen seit 1.1.05 erlaubt - Verdächtige Mails gehen "in Blindkopie" an die Polizei

Seit dem 1. Januar 2005 muss jeder E-Mail-Provider eine Schnittstelle bereitstellen, über die "berechtigte Stellen" E-Mails mitlesen können. Dabei merkt der Provider selbst nicht, ob gerade gelauscht wird, oder nicht.

Eine neue Verordnung erlaubt es dem Staat, den E-Mail-Verkehr besser zu überwachen. Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 haben Kommunikationsanbieter die für staatliches Lauschen erforderliche Technik auf eigene Kosten einzurichten. Datenschützer sind entsetzt.

Die Überwachung wird wohl nicht diejenigen treffen, gegen die sie erklärtermaßen gerichtet ist - die organisierte Kriminalität und Terroristen - , da diese sich sowieso durch Verschlüsselung schützen. Überwacht werden kann in erster Linie der E-Mail-Verkehr von Privatpersonen und Firmen, der noch weitgehend unverschlüsselt läuft.

Dabei ist es gar nicht schwer sich dagegen mit einfachen Programmen zu schützen und E-Mails selbst zu verschlüsseln.

 

 

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