"Jobgipfel": Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung
Neben Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht und investitionsfördernden Programmen soll insbesondere auch die Unternehmensbesteuerung modifiziert werden. Das soll aufkommensneutral geschehen, was bedeutet, dass Entlastungen auf der einen Belastungen auf der anderen Seite gegenüber stehen werden.
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Die Körperschaftsteuer sinkt von 25 % auf 19 %, was das Unternehmen entlastet. Schüttet es aber aus, muss der Empfänger künftig (mindestens) 60 % statt bisher 50 % versteuern, so dass er unter dem Strich allenfalls einen minimalen Vorteil hat.
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Die Unternehmen dürfen Verluste aus der Vergangenheit (wie bisher) mit 1 Mio. € unbegrenzt, darüber hinaus aber nur noch bis zu 50 % (bisher 60 %) ihres Einkommens abziehen.
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Bei Personengesellschaften steigt der Faktor der Anrechnung der Gewerbesteuer von 1,8 auf 2,0 und bewirkt dadurch eine stärkere Minderung der Einkommensteuer der Gesellschafter.
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Wird Betriebsvermögen vererbt und der Betrieb fortgeführt, sollen für jedes Jahr der Fortführung 10 % der Erbschaftsteuer erlassen werden.
Hinweis: Der Erwerb von Betriebsvermögen durch Erbschaft oder Schenkung wird schon heute durch § 13 a ErbStG begünstigt (Freibetrag/Wertansatz nur 65 %). Diese Vorschrift gilt auch für Anteile an gewerblich geprägten Personengesellschaften (z. B. Grundbesitz verwaltende GmbH & Co. KG). Jedoch hat das Land Hessen am 28.01.2005 einen Vorstoß unternommen, die Begünstigung für solche Gesellschaften abzuschaffen.
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Obwohl bereits nach geltendem Recht Verluste aus sog. Verlustzuweisungsgesellschaften gemäß § 2 b EStG nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden können, sind hier weitere Verschärfungen geplant, die immerhin noch einmal 2,5 Mrd. € Steuermehreinnahmen bringen sollen.
Was von den vollmundigen Ankündigungen bleibt, wird die Zukunft zeigen. Immerhin rechnet der Bundesfinanzminister damit, dass trotz niedrigerer Körperschaftsteuer die Unternehmen 3 Mrd. € Steuern mehr zahlen werden, weil sie Gewinne künftig nur noch in Deutschland versteuern werden. Aber wer kann sich daran erinnern, dass Herr Eichel schon einmal richtig gerechnet hat?
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