PRAXISTIPP: Kapitalflucht als Auslaufmodell - EG-Zinsrichtlinie harmonisiert die Zinsbesteuerung

Die EG-Zinsrichtlinie wird aller Wahrscheinlichkeit nach ab dem 1. Juli 2005 Anwendung finden. Dann sind alle grenzüberschreitenden Zinszahlungen in der EU und einigen anderen Staaten betroffen, sei es durch eine Mitteilung an den Wohnsitzstaat des Anlegers über die Höhe der Zinsen oder aber durch den Einbehalt einer Quellensteuer.

In dem PRAXISTIPP Kapitalflucht als Auslaufmodell - EG-Zinsrichtlinie harmonisiert die Zinsbesteuerung informiert der Deutsche Steuerberaterverband über die Umsetzung der Richtlinie. Es wird ausgeführt, welche Zinszahlungen unter die Richtlinie fallen und welche Staaten den Wohnsitzstaat informieren bzw. eine Quellensteuer einbehalten. Der Leitfaden richtet sich an die in den Mitgliedsverbänden organisierten Berufsträger.

 

 

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© Dr. Karin Richter
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