Bei der Bezahlung von Steuerberatungskosten ist Eile geboten

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass Aufwendungen für private Steuerberatungsleistungen, die im Jahr 2006 bezahlt werden, teilweise nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, da der Sonderausgabenabzug nach den Plänen der Regierungsfraktionen ab 1.1.2006 gestrichen werden soll.

Entscheidend ist nicht der Veranlagungszeitraum, für den die Leistung erbracht wurde, sondern allein der Zahlungszeitpunkt. Sind also Rechnungen für die Einkommensteuererklärung der Vorjahre noch offen, sollten diese noch in 2005 beglichen werden, um den Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen zu können. Zukünftig weiterhin als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind die Gebühren, die in Zusammenhang mit Einnahmen des Steuerpflichtigen stehen. Die Kosten für den größten Teil einer vom Steuerberater erstellten Steuererklärung bleiben also abzugsfähig.

Die Streichung des Sonderausgabenabzugs wird nach Ansicht des DStV dazu führen, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts zunehmend fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben werden. Denn es ist zu befürchten, dass Steuerpflichtige auf die Hilfe der Steuerberater zukünftig verzichten werden, da sie irrtümlich davon ausgehen, dass die Beratungskosten insgesamt nicht steuermindernd berücksichtigt werden können.

02. Dezember 2005

 

 

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© Dr. Karin Richter
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