Verbindliche Auskunft: Teurer Rat ist besser?

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wird ein gesetzlicher Anspruch des Bürgers festgeschrieben, vom Finanzamt Auskunft zu verlangen, wie es einen bestimmten künftigen Sachverhalt beurteilen wird. Das ist erfreulich, weil damit zumindest steuerliche Planungssicherheit entsteht.

Die Freude währt indes nicht lang: die Auskunft kostet künftig nämlich Geld. Macht ja auch Sinn, Gesetze zu erlassen, die der Bürger nicht verstehen kann, und ihn dann gegen Geld über den Inhalt aufzuklären. Wenn denn die Verwaltung die Gesetze richtig auslegen sollte - die Steuerberater und mit ihnen die Gerichte sind da ja häufig anderer Meinung.

Eine Sicherheit aber hat der Bürger, wenn das Finanzamt gebührenpflichtig Auskunft erteilt: die Auskunft ist jedenfalls nicht billiger als beim Steuerberater. Lässt sich der Gegenstandswert nicht festlegen, darf der Berater pro halbe Stunde höchstens 46 € berechnen, das Finanzamt nimmt immer 50 € pro halbe Stunde (mindestens 100 € gesamt).

Das Kostenthema betrifft natürlich nur wenige Fälle und außerdem nimmt der Fiskus noch keine Umsatzsteuer.

20. November 2006

 

 

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© Dr. Karin Richter
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