Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2009: Gesetzgeber will Zertifikatefonds mit der Abgeltungsteuer erfassen

Anleger können den Bestandsschutz auf Kursgewinne im Fondsmantel nicht generell nutzen, wenn sie sich bis Silvester 2008 mit Anteilen eindecken. Denn die Bundesregierung plant eine verschärfte Besteuerung, indem Investmentfonds über das Jahressteuergesetz 2009 einen Teil ihres Bestandsschutzes vor der Abgeltungsteuer verlieren sollen. Dies will die Regierung im Juni 2008 beschließen, heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Betroffen davon wären insbesondere Fonds, die in Zertifikate investieren. Hier sollen dem Sparer die im Fonds realisierten Kursgewinne einmal jährlich als ausschüttungsgleiche Erträge zufließen, selbst wenn der die Anteile noch rechtzeitig vor 2009 erworben hat.

Keine neuen Regelungen seien hingegen für Dachfonds geplant. Hier soll es dabei bleiben, dass der Austausch von Anteilen im Fondsmantel keine Gewinnbesteuerung auslöst, sofern der Anleger die Papiere bis Ende 2008 erwirbt oder jetzt schon im Bestand hat. Diese offizielle Klarstellung wird den Dachfonds als breite Vermögensverwaltung in einem Papier neuen Schub geben. Während die Pauschalsteuer von 25 Prozent Gewinne aus Aktien, Zertifikaten und anderen Wertpapieren schmälert, die Privatanleger ab 2009 erwerben, können die Fondsmanager hingegen ihr Depot auch künftig steuerfrei und dauerhaft umschichten. Sie dürfen die Gewinne nur nicht ausschütten. Werden sie im Fonds reinvestiert, läuft das Plus im Fondskurs auf und der Anleger kann seine Anteile nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkaufen oder den Bestandsschutz vererben.

Dieses Privileg gelingt aber voraussichtlich nicht mit Fonds, die in Zertifikate investieren. Anleger zahlen auf im Fonds realisierte Gewinne etwa aus Index- oder Bonuszertifikaten selbst dann Abgeltungsteuer, wenn sie die Anteile noch dieses Jahr erwerben. Ein Direktinvestment hilft hier aber auch nicht weiter, da nach dem 14. März 2007 erworbene Zertifikate bei Verkauf oder Fälligkeit ab Juli 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Zumindest stehen Fondsbesitzer besser als Anleger mit Zertifikaten im Depot. Die können Gewinne nur steuerfrei halten, wenn sie ihre Titel vor dem Juli 2009 und außerhalb der Spekulationsfrist abstoßen.

Bei Fonds gilt der Bestandsschutz hingegen für das 31.12.2008 vorhandene Vermögen. Dieses kann die Gesellschaft für alle Privatanleger steuerfrei realisieren, die sich vor 2009 mit Anteilen eindecken. Dieser Vorteil verflüchtigt sich aber nach und nach, wenn der Fonds reinvestieren muss. Bei neuen Titeln wird die Steuerpflicht gleich mit geordert.

18.05.2008

 

 

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