Am 28.10.2010 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) beschlossen, das am 26.11.2010 voraussichtlich den Bundesrat passieren wird.
Vorab was nicht Gesetz geworden ist:
Von den zahlreichen Änderungen - das JStG 2010 ist ein sog. Omnibus-Gesetz - werden im Folgenden nur einige wichtige kurz skizziert:
gemischt genutzten Grundstücken
nur noch in dem Umfang geltend gemacht werden, wie das Grundstück zu unternehmerischen Zwecken genutzt wird (§ 15 Abs. 1b UStG). Das sog. Seeling-Urteil und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten gehören dann der Vergangenheit an.Ort der Leistung
bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden und ähnlichen Leistungen ist ab 2011 derSitz
(die Betriebsstätte) des unternehmerischen Leistungsempfängers. Nur bei Nichtunternehmern verbleibt es beim Ort der tatsächlichen Leistungserbringung.Unabhängig vom JStG 2010 kommt es zu weiteren wichtigen Änderungen des Steuerrechts:
Investitionsabzugsbetrags
werden ab 2011 deutlich zu Lasten der Steuerpflichtigen abgesenkt.07.November.2010
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© Dr. Karin Richter
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